Abstimmung über die Tagesordnung: Angenommen
Details zum Abstimmungsverhalten fehlen.
Angenommen: 9
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Es wurde abgestimmt, dass künftig keine Gegenstände mehr an "Students Life" verliehen werden sollen. Details zur Stimmenzahl fehlen.
Beschluss: Protokoll der letzten Sitzung angenommen.
Abstimmungsverhalten: 15 Zustimmungen, 1 Enthaltung, 0 Ablehnungen.
Beschluss: Der Awareness und Security Ausschuss wird mit den genannten Mitgliedern weitergeführt.
Abstimmungsverhalten: 15 Zustimmungen, 2 Enthaltungen.
Beschluss: Entsendung von Mona Dirmair, Marco Illein, Laura Schelo, Felix Weber und Viktoriya Syedyenkova.
Abstimmungsverhalten:
- Mona: 14 Stimmen
- Marco: 14 Stimmen
- Laura: 14 Stimmen
- Felix: 12 Stimmen
- Viktoriya: 13 Stimmen
- Samy: 3 Stimmen
Beschluss: Entsendung von Laura Schelo, Fabian Groß und Hannah Heinzinger.
Abstimmungsverhalten: Nicht explizit angegeben.
Beschluss: Marco Illein und Lukas Voreck werden in den Wahlausschuss 2025 entsandt.
Abstimmungsverhalten: Nicht explizit angegeben.
Angenommen: 17
Enthaltungen: 0
Abgelehnt: 0
Ergebnis: Einstimmig angenommen.
Angenommen: 15
Enthaltungen: 2
Abgelehnt: 0
Angenommen: 15 Stimmen
Enthaltungen: 0
Abgelehnt: 0
Angenommen: 15 Stimmen
Enthaltungen: 0
Abgelehnt: 0
Angenommen: 14
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Vertagt: auf die nächste Sitzung.
Ja: 14
Nein: 0
Enthaltung: 2
Ja: 15
Nein: 0
Enthaltung: 1
Perspektivisch Ausrichtung einer Metatagung der Fachschaftentagungen im Jahr 2025
Ja: 13
Nein: 0
Enthaltung: 1
Bevorzugung des Wochenendes:
- 04.04./05.04./06.04.: Bevorzugt
- 11.04./12.04./13.04.: Alternativ
- 25.04./26.04./27.04.: Weniger bevorzugt.
Zustimmung: 15
Enthaltung: 0
Ablehnung: 0
Zustimmung: 15
Enthaltung: 0
Ablehnung: 0
Zustimmung: 15
Enthaltung: 0
Ablehnung: 0
Zustimmung: 15
Enthaltung: 0
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent beschließt:
- Nachträgliche Genehmigung der Veranstaltung: Die Austragung der BayStuRa Tagung am 14. und 15.12.2024 wird nachträglich genehmigt.
- Ressourcennutzung: Der Studentische Konvent autorisiert die Verwendung der für die Durchführung der Tagung notwendigen Ressourcen. Er weißt aber explizit den Studierendenrat und seine Delegation an, eine gerechte Abrechnung oder Umbuchung über die BayStuRa Sitzungszuschüsse zu ermöglichen.
- Rückwirkende Gültigkeit: Dieser Beschluss tritt rückwirkend zum 14.12.2024 in Kraft und umfasst alle erforderlichen Maßnahmen, die zur erfolgreichen Durchführung der Tagung ergriffen wurden.
Zustimmung: 12
Enthaltung: 3
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent beschließt, eine Veranstaltung zur Kommunikation und zum Austausch mit nur Dozierenden der Hochschule auszurichten ähnlich einer Studentischen Vollversammlung. Die Intention ist die Kommunikation unserer Strategie für die laufende Amtszeit und dort eine offene Feedbackkultur zu etablieren.
Zustimmung: 14
Enthaltung: 0
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent beschließt, ein Maifest auszurichten. Dabei gilt zu prüfen ob die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte bereit wäre einen Maibaum zu stellen. Die Hilfe des Vereins “Freunde StudVer THI e.V.” ist ausdrücklich gewünscht.
Es soll ausdrücklich über unsere Medien nach Helfer*innen gesucht werden - diesen wird der Eintritt sowie 3 Getränke erlassen.
Zustimmung: 12
Enthaltung: 2
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent beschließt eine Veranstaltung im Reimanns ähnlich zum ehemaligen Profs on Stage auszurichten. Die Hilfe des Vereins “Freunde StudVer THI e.V.” ist ausdrücklich gewünscht.
Es soll ausdrücklich über unsere Medien nach Helfer*innen gesucht werden - diesen wird der Eintritt sowie 3 Getränke erlassen.
Zustimmung: 9
Enthaltung: 5
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent möge beschließen eine Veranstaltung im Reimanns ähnlich zur ehemaligen Börsenfeier auszurichten. Die Hilfe des Vereins “Freunde StudVer THI e.V.” ist ausdrücklich gewünscht.
Es soll ausdrücklich über unsere Medien nach Helfer*innen gesucht werden - diesen wird der Eintritt sowie 3 Getränke erlassen.
Zustimmung: 8
Enthaltung: 6
Ablehnung: 0
Der Studentische Konvent beschließt folgende Stellungname mit dem Namen “Stellungnahme der Studierdenvertretung der Technischen Hochschule Ingolstadt zur Wohnraumsituation für Studierende”. Sowie die Versendung an Persönlichkeiten der Ingolstädter Politik und Presse.
Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. Innerhalb von drei Jahren ist die Zahl der Studierenden von 6.500 auf über 8.000 gestiegen. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die Wohnraumsituation für Studierende in Ingolstadt eine große Herausforderung.
Mit einer Abdeckung von lediglich 2,5 % durch Studierendenwohnheime des Studierendenwerks stehen wir weit hinter dem durch den Bayerischen Landesstudierendenrat vorgeschlagenen bayernweiten Ziel von 15 %. Auch die Situation an der benachbarten Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU-EI) ist alarmierend: Am Standort Eichstätt gibt es keine Wohnheimplätze des Studierendenwerks, was die Lage weiter verschärft. Zusammengenommen sinkt die Abdeckung für alle Standorte der THI und KU-EI auf unter 2 %.
Die steigenden Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt und der begrenzte Zugang zu gefördertem Wohnraum verschärfen die soziale Ungleichheit und stellen Studierende vor existenzielle Herausforderungen. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen einer sozialen Bildungslandschaft, die allen gleichermaßen Chancen bieten soll.
Um dieser Problematik zu begegnen, setzen wir uns für folgende Maßnahmen ein:
Förderung des Studierendenwohnungsbaus
Auf Landes- und Bundesebene müssen gezielte Programme zur Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende aufgelegt und finanziell abgesichert werden. Hierbei sind bestehende Defizite - insbesondere an Standorten mit hohen Wachstumsraten - bei der Umsetzung zu adressieren.
Entwicklung einer „Studierendenstadt“ in Ingolstadt
Gemeinsam mit der Stadt und anderen Akteuren regen wir die Schaffung einer „Studierendenstadt“ an – einer infrastrukturell gut angebundenen Wohnsiedlung mit erschwinglichem Wohnraum außerhalb des Stadtzentrums. Solche Projekte könnten langfristig Entlastung schaffen.
Kooperation von Hochschule, Stadt und Politik
Die enge Zusammenarbeit zwischen Hochschule, kommunalen Behörden und politischen Entscheidungsträgern hat sich bei der Realisierung von Hochschulbauten in Ingolstadt bereits als äußerst erfolgreich erwiesen. Diese Erfolgsgeschichte sollte als Vorbild dienen, um auch den Ausbau von Studierendenwohnraum effizient und zielgerichtet voranzutreiben.
Langfristige Planung für den Hochschulstandort Ingolstadt
Um dem weiteren Wachstum der THI gerecht zu werden, bedarf es einer umfassenden Strategie zur Schaffung von studentischem Wohnraum, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen umfasst.
Wir appellieren an alle relevanten Akteure, die Dringlichkeit der Lage anzuerkennen und entschlossen zu handeln. Eine nachhaltige Lösung der Wohnraumproblematik ist nicht nur im Interesse der Studierenden, sondern auch für die Attraktivität des Hochschulstandorts Ingolstadt von zentraler Bedeutung.
Zustimmung: 12
Enthaltung: 1
Ablehnung: 1
Angenommen: 16
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Angenommen: 12
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Abstimmung über die Vertagung des Antrags auf die nächste Sitzung:
Angenommen: 8
Enthaltung: 2
Abgelehnt: 5
-> Antrag wird vertagt
Der Studentische Konvent beschließt folgende Aushangrichtline geltend ab dem 01.03.2025 für die von ihm verwalteten Aushangflächen vorbehaltlich redaktioneller Änderungen:
Die Aushangflächen der Studierendenvertretung werden in drei Bereiche unterteilt, um eine faire und zweckmäßige Nutzung zu gewährleisten: Ein Viertel der Flächen ist für Aushänge der Studierendenvertretung reserviert, ein weiteres Viertel steht externen Aushängen zur Verfügung, und die verbleibende Hälfte ist für Vereine und Veranstaltungen der Hochschule vorgesehen.
Eine vorherige Genehmigung für das Anbringen von Aushängen ist nicht erforderlich. Allerdings behält sich die Studierendenvertretung das Recht vor, Aushänge zu entfernen, die für Studierende irrelevant sind oder beleidigende, diskriminierende, rassistische, sexistische oder anderweitig hasserfüllte Inhalte enthalten.
Um eine gerechte Verteilung sicherzustellen, dürfen Aushänge die maximale Größe von A3 nicht überschreiten sowie dürfen diese andere Aushänge nicht verdecken. Größere Formate bedingen der vorherigen Genemigung durch den Studierendenrat. Alle Aushänge müssen deutlich mit einem gut sichtbaren “Aufhängezeitpunkt” (Datum) versehen sein.
Alle Mitglieder der Studierendenvertretung sind dazu angehalten, regelmäßig die Aushangflächen zu überprüfen und darauf zu achten, dass diese Richtlinien eingehalten werden. Diese Maßnahmen dienen der Förderung einer klaren, übersichtlichen und respektvollen Kommunikation auf dem Campus.
Angenommen: 16
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
· A: Punkt 3a wird durch fehlende Bewerbungen auf die kommende Sitzung vertagt
· B: Punkt 3a (neu) wird zur Diskussion bzgl Zukunftssorgen der Studierenden im Hinblick auf die Krisensituation der Automobilindustrie
· C: 4c wird auf die kommende Sitzung vertagt aufgrund der vorzeitigen Sitzung.
· D: Berichte im Anschluss zu den Diskussionen
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 13
Enthaltung: 2
Abgelehnt: 0
Die bisherige Zusatzbemerkung zu Beginn des Dokuments wird wie folgt neu gefasst:
Gemäß § 51 Satz 1 der Grundordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 01.01.2024 in der jeweils gültigen Fassung gibt sich der Studentische Konvent folgende Geschäftsordnung
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der Begriff „studentische Konvent“ wird im gesamten Dokument in „Studentischer Konvent“ geändert
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 1 I. Abs 2. wird wie folgt neu gefasst:
(2) Als Leitlinien gelten die in § 36 der Grundordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 01.01.2024 in der jeweils gültigen Fassung festgehaltenen Aufgaben für den Studentischen Konvent.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 1 II. Abs 2. wird wie folgt neu gefasst:
(1) Gemäß §37 der Grundordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 01.01.2024 in der jeweils gültigen Fassung wählt der studentische Konvent aus seiner Mitte drei Personen zum Vorsitz. Diese gewählten Personen sind in ihren Aufgaben und der Vertretung des Konvents gleichberechtigt. Der Vorsitz des Studentischen Konvents beruft den Studentischen Konvent ein.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der Begriff „Sprecherrat“ wird im gesamten Dokument in „Studierendenrat“ geändert.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 1 II. Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) 1Bei Verhinderung oder vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorsitzes übernehmen die weiteren Personen im Vorsitz die Aufgabe. 2Der Konvent muss in seiner nächsten regulären Sitzung ein neues Mitglied wählen.
Angenommen: 9 (keine 2/3 Mehrheit)
Enthaltung: 6
Abgelehnt: 0
-> nicht angenommen
In § 1 II. wird der Abs. 5 hinzugefügt
(5) Darüber hinaus beruft der Vorsitz des Konvents nach § 40 Absatz 2 Satz 5 der Grundordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt mindestens einmal pro laufendem Semester alle Fachschaftsvertretungen zur Austauschsitzung ein.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst
(3) 1Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden Bestimmungen. 2Alle Studierende, die im Rahmen einer Tätigkeit des Studentischen Konvents aktiv werden, sind an Weisungen des Studentischen Konvents gebunden 3Sie haben durch ihre Mitwirkung dazu beizutragen, dass das Gremium seine Aufgaben wirksam erfüllen kann.
Angenommen: -
Enthaltung: -
Abgelehnt: -
Der bisherige § 2 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) 1Für den Fall, dass ein direkt gewähltes Konventsmitglied frühzeitig ausscheidet und kein Ersatz vorhanden ist, bleibt der betreffende Sitz unbesetzt; eine Ergänzungswahl findet nicht statt.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der § 4 Abs 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) 1Die Tagesordnung soll folgende Punkte in folgender Reihenfolge enthalten:
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der § 4 Abs. 2 neu hinzugefügt
(2) 1Die Tagesordnung kann durch die Sitzungsleitung vor Beginn der Sitzung geändert werden.
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst
(1) 1Alle Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. 2Der Ausschluss oder die Beschränkung der Öffentlichkeit kann vom Konvent mit einfacher Mehrheit, auch in nichtöffentlicher Sitzung, beschlossen werden. Die Öffentlichkeit wird mittels einer angemessenen Übertragung hergestellt. Die Hochschulöffentlichkeit wird mittels möglicher aktiver Teilnahme sichergestellt.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 5 Abs. 4 entfällt.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) 1Die Sitzungsleitung obliegt grundsätzlich dem Vorsitz und sollte aus mindestens zwei Personen im Sitzungssaal bestehen.
Angenommen: 12
Enthaltung: 3
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 10 Abs 1 wird § 8 Abs 2
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 10 Abs 2 wird § 8 Abs 3
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 10 Abs 3 wird § 8 Abs 5
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 10 Abs 4 wird § 8 Abs 6
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der § 10 Abs 1 wird neu hinzugefügt:
(1) Für das Fassen eines Beschlusses ist grundsätzlich die Stellung eines Antrages erforderlich. Ein Antrag umfasst einen Antragstext, einen Beschlussvorschlag, eine Begründung sowie die Antragstellenden.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der § 10 Abs 4 wird neu hinzugefügt:
(4) Ein Änderungsantrag kann bis zur Eröffnung der Abstimmung über den zu ändernden Antrag oder Dringlichkeitsantrag gestellt werden. Der Änderungsantrag kann vom Antragsteller unmittelbar angenommen werden. Andernfalls erfordert die Annahme eines Änderungsantrags eine einfache Mehrheit.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 8 I. wird § 10 I.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der § 10 I. Abs 5. wird neu hinzugefügt:
(5) 1Mitglieder des Studentischen Konvents, die gemäß §6 Abs 3. Satz 2 ihr Amt nicht ausüben, werden bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht berücksichtigt. 2Die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl anwesender Mitglieder gemäß Abs. 1 Satz 1 wird auf Grundlage der verbleibenden Mitglieder, die ihr Amt ausüben, berechnet.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 8 II. Abs 2 bis 8 werden die § 10 I. Abs 2 bis 9
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der § 10 Abs 1 wird neu hinzugefügt:
(1) Ein Beschluss kann nur abgestimmt werden, wenn ein Beschlussvorschlag aus einem Antrag vorliegt. Sollte ein Tagesordnungspunkt mit dem Ziel der Information oder der Debatte die Notwendigkeit eines Beschlusses aufzeigen, kann eine Abstimmung erfolgen, nachdem eine angemessene Pause für die Formulierung eines Beschlussvorschlags gewährt wurde. Die Dauer der Pause soll den Teilnehmenden ermöglichen, den Vorschlag klar und rechtlich einwandfrei zu formulieren.
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 11 Abs 2. Punkt c) wird wie folgt neugefasst
c) der Antrag auf Abweichung von der Reihenfolge der Tagesordnung
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) 1Die konstituierende Sitzung ist öffentlich und innerhalb von sechs Wochen nach der Wahl des Studentischen Konvents durch das Präsidium der Hochschule einzuberufen.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 14 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst
(1) 1Der Konvent wählt in der Konstituierenden Sitzung Mitglieder der Gruppe der Studierenden in den Landesstudierendenrat nach Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayHIG. 2Eine Nachwahl kann nach Grundordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt § 41 Abs. 5 erfolgen.
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 14 Abs 3 wird wie folgt neu gefasst
(3) Bewerbungen müssen schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten, um als vollständig und gültig anerkannt zu werden: Name, Alter, Studiengang sowie die Gründe für die Bewerbung als Delegierter zum Bayerischen Landesstudierendenrat
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der § 14 Abs. 6 wird neu hinzugefügt
(6) 1Sollte ein durch den Studentischen Konvent entsandtes Mitglied zur Sprecher*in des Bayerischen Landesstudierendenrats gewählt werden, gilt dies als Rücktrittserklärung des Mitglieds. 2Der Rücktritt wird mit der Annahme der Wahl wirksam. 3In der darauffolgenden Sitzung des Studentischen Konvents ist eine Nachwahl durchzuführen.
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der fehlerhaft ausgezeichnete § 15 Abs. 6 wird zu § 15 Abs. 5
Angenommen: 14
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 1
Abstimmung über die Vertagung des Antrags auf die nächste Sitzung:
Angenommen: 15
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
-> Antrag wird vertagt
Angenommen: 13
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 1
Angenommen: 9
Enthaltung: 6
Abgelehnt: 0
Variante 1: Budgetverteilung mit klaren Limits pro Arbeitskreis
· Budget pro Semester: 510 € für alle Arbeitskreise zusammen.
· Fixbetrag pro Arbeitskreis: Jeder der 5 Arbeitskreise erhält 100 € als Basisbudget.
· Restbetrag (10 €): Bleibt als Puffer oder kann für spontane Bedarfe genutzt werden.
· Freigabeprozess:
o Jede Ausgabe bis 50 € kann durch ein einzelnes Mitglied des Studierendenrats genehmigt werden.
o Ausgaben über 50 € müssen durch eine einfache Mehrheit des Studierendenrats abgestimmt werden.
o Jede Genehmigung wird protokolliert, um Transparenz zu gewährleisten.
· ✅ Vorteil: Einfach, Arbeitskreise haben ein festes Budget und kleine Ausgaben sind schnell genehmigt.
· ❌ Nachteil: Unflexibel, falls ein Arbeitskreis mehr Budget benötigt als ein anderer.
Variante 2: Dynamisches Budget mit vorher festgelegten Maximalbeträgen
· Grundregel: Jeder Arbeitskreis kann nach Bedarf Mittel beantragen, jedoch gibt es einen Maximalbetrag pro Arbeitskreis pro Semester (z. B. 150 €).
· Freigabeprozess:
o Bis 50 € kann ein Mitglied des Studierendenrats einzeln genehmigen.
o 50 € – 150 € müssen von zwei Mitgliedern gemeinsam freigegeben werden.
o Über 150 € bedarf es der Zustimmung des gesamten Konvents.
· Nicht genutzte Mittel gehen in einen "Nachrück-Topf", aus dem aktive Arbeitskreise später zusätzliche Mittel beantragen können.
· ✅ Vorteil: Flexibler als feste Budgets, aktive Arbeitskreise können mehr bekommen.
· ❌ Nachteil: Erfordert ein gewisses Maß an Verwaltung, um Fairness sicherzustellen.
Variante 3: Rollierendes Budget gemessen an Zahlungsaktivität
· Grundkonzept: Anstatt Semesterbudgets bekommen die Arbeitskreise ein monatliches Budget, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten.
· Beispiel: 510 € aufgeteilt auf 12 Monate ergibt 42,5 € pro Monat für alle Arbeitskreise zusammen.
· Jeden Monat darauf bekommen die AKs vom vergangenen Monat mind. 1/2 des übriggebliebenen Monatsbudgets
· Jeden Monat darauf bekommen die AKs vom Restbudget minus den fix Übertrag von 1/2 des Restbudgets mal der Zahlungsaktivität
· Freigabeprozess:
o Kein Mitglied des StuRa benötigt
o Höhere Beträge muss der Konvent sich mit beschäftigen
· ✅ Vorteil: Planbare, gleichmäßige Mittelverteilung unter Beachtung der Aktivität ohne Jahresendstress.
· ❌ Nachteil: Könnte kurzfristige größere Ausgaben erschweren.
Variante 4: Mischmodell: Fixbudget + Flexibler Fördertopf
· Jeder Arbeitskreis erhält ein kleines fixes Budget (z. B. 50 € pro Semester).
· Die restlichen 260 € bleiben als flexibler Topf, aus dem Arbeitskreise zusätzliche Mittel beantragen können.
· Freigabeprozess:
o Feste Budgets können von den Arbeitskreisen autonom genutzt werden.
o Für Beträge aus dem Fördertopf bis 50 € kann ein Mitglied des Studierendenrats entscheiden.
o Beträge über 50 € brauchen eine Zustimmung durch zwei Mitglieder.
· ✅ Vorteil: Kombination aus Sicherheit (fixes Budget) und Flexibilität (Topf für mehr Bedarf).
· ❌ Nachteil: Möglicher Verwaltungsaufwand für die Verteilung aus dem Fördertopf.
Abstimmung über die Auswahl der Variante (es stehen alle Varianten zur Auswahl, entschieden nach relativer Mehrheit):
Variante 1: 15
Variante 2: 0
Variante 3: 0
Variante 4: 0
Enthaltungen: 1
Politisch motivierte Berufsverbote durch den Freistaat Bayern auf Grundlage der Liste zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst sollten hinterfragt werden. Einzelfallsolidarisierungen sind jedoch ebenfalls fragwürdig. Im Fall Lisa Poettinger solidarisiert sich der Studentische Konvent nicht mit der betroffenen Studentin. Die Delegation der THI im BayStuRa soll dies auch durch ihr Abstimmungsverhalten widerspiegeln. Eine Enthaltung gilt in diesem Fall auch als keine Unterstützung.
Angenommen: 13
Enthaltung: 2
Abgelehnt: 0
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der Studentische Konvent beauftragt den Studierendenrat im Zuge der Umbauten im StudVer Wiki eine Übersicht über alle StudVer Mitglieder zu erstellen und fortlaufend aktuell zu halten. Die Gremien der Studierendenvertretung sind angehalten den Studierendenrat bei der Aktualisierung fortlaufend zu unterstützten und zu nötigen Rückfragen in angemessenen Zeiträumen (ca. 2 Wochen) antwort zu geben.
Über jedes Mitglied sollen folgende Informationen verfügbar sein:
Name
Kontaktmöglichkeit
Ämter (Gremien, LKs, AKs, AGs, Delegationen, etc.)
Zuständigkeiten (Protokollführung, Öffentlichkeitsarbeit, IT, etc.)
Zudem sollen weitere wichtige Ansprechpersonen der Hochschule aufgelistet werden. Siehe Auswertung Strategie Tagung 2024.
Angenommen: 14
Enthaltung: 2
Abgelehnt: 0
Der Studentische Konvent beschließt den Beschluss der 6. Sitzung bezüglich eines Maifests mit folgendem Wortlaut: "Der Studentische Konvent beschließt, ein Maifest auszurichten. Dabei gilt zu prüfen ob die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte bereit wäre einen Maibaum zu stellen. Die Hilfe des Vereins “Freunde StudVer THI e.V.” ist ausdrücklich gewünscht.
Es soll ausdrücklich über unsere Medien nach Helfer*innen gesucht werden - diesen wird der Eintritt sowie 3 Getränke erlassen." zurückzuziehen und neu zu erlassen mit folgendem Wortlaut:
Der Studentische Konvent beschließt, ein Alternativ Event zum On-Campus Festival am 13. Juni 2025 in Kooperation mit den Vereinen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität und dem Verein Students Life am Gelände der Katholischen-Universität Eichstätt Ingolstadt am Standort Ingolstadt zu organisieren. Die Hilfe des Vereins “Freunde StudVer THI e.V.” ist ausdrücklich gewünscht.
Angenommen: 15
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 13
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 11
Enthaltung: 3
Abgelehnt: 0
In der Kalenderwoche 17 soll ein Informationsstand in der Aula des Campus der THI in Ingolstadt sowie Neuburg eingerichtet werden. Dieser soll dazu dienen die Studierenden über die anstehenden Hochschulwahlen, den Aufbau der StudVer sowie die Arbeit in der StudVer zu informieren und gezielt Kandidat*innen für die Gremienwahl zu gewinnen.
Zur Erhöhung der Attraktivität und Beteiligung am Stand sollen Freigetränke angeboten werden. Die Nicht Alkoholischen Freigetränke werden gegen Pfand (z. B. 1 € Rückgabepfand pro Flasche) ausgegeben das Gesponserte Paulaner Helle wird ohne Pfand ausgegeben.
Für die Durchführung des Informationsstandes inklusive der Bereitstellung von Getränken, Material und Werbemitteln sollen bis zu 200 € aus dem Budget des Studentischen Konvents freigegeben werden.
Angenommen: 14
Enthaltung: 0
Abgelehnt: 0
Der bisherige § 1 II. Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) 1Bei Verhinderung oder vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorsitzes übernimmt eine der weiteren Personen im Vorsitz die Aufgabe. 2Der Konvent muss in seiner nächsten ordentlich Sitzung einen neuen Vorsitz wählen.
Angenommen: 13
Enthaltung: 2
Abgelehnt: 0
Der § 16 III wird neu hinzugefügt:
III. Geschäftsordnungsausschuss (GOA)
(1) 1Er befasst sich mit Fragen zur Geschäftsordnung und deren Auslegung. 2Er tritt insbesondere in Erscheinung, wenn eine unregulierte Situation bezüglich der Geschäftsordnung entsteht oder eine solche Situation als Ombudsgremium geklärt werden muss.
(2) 1Der GOA ist für die Geschäftsordnungen aller Gremien der Studierendenvertretungen zuständig. 2Er überprüft diese auf Widersprüche, Unklarheiten und rechtliche Vereinbarkeit und kann dem Konvent sowie den jeweiligen Gremien Vorschläge zur Anpassung unterbreiten. 3Er kann im Rahmen seiner Tätigkeit Sachverständige hinzuziehen.
(3) 1Der GOA besteht aus mindestens drei Mitgliedern, im Falle einer Stimmgleichheit führt der Vorsitz des GOA ein doppeltes Stimmrecht.
Angenommen: 12
Enthaltung: 3
Abgelehnt: 0
Der § 13 Abs 6 wird hinzugefügt:
(6) Der Studentische Konvent kann einem vom Konvent gewählten Amtsinhaber durch ein Misstrauensvotum das Vertrauen entziehen, dafür benötigt es einer regulären Antragsstellung. Ein Misstrauensvotum ist nur erfolgreich, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Studentischen Konvents zustimmen. Im Falle eines erfolgreichen Misstrauensvotums ist unverzüglich eine Wahl eines Nachfolgers gemäß den Bestimmungen des § 13 durchzuführen. Bis zur erfolgreichen Wahl eines Nachfolgers bleibt der Amtsinhaber im Amt, es sei denn, eine andere Regelung greift
Angenommen: 11
Enthaltung: 4
Abgelehnt: 0
Der § 3 Abs (4) wird hinzugefügt:
Zur Wahrung der Standortparität ist der Studentische Konvent verpflichtet, mindestens eine ordentliche Sitzung pro Semester an jedem Standort der Hochschule abzuhalten.
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der § 3 Abs (4) wird hinzugefügt:
Zur Wahrung der Standortparität ist der Studentische Konvent verpflichtet, mindestens eine ordentliche Sitzung pro Semester an jedem Standort der Hochschule abzuhalten.
Der § 10 II. Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Eine Enthaltungsmehrheit ist erreicht, sobald die Enthaltungen eine Mehrheit darstellen.
Angenommen: 14
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 13
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Angenommen: 13
Enthaltung: 1
Abgelehnt: 0
Der Studierendenrat wird beauftragt, einen robusten und langlebigen Behälter zur Aufbewahrung sämtlicher Leitungen, des Mischpults und sonstigen Zubehörteilen für das Hochschulkino anzuschaffen. Der Studierendenrat soll für die Anschaffung ein ausreichendes Budget bereitstellen. Die Beschaffung soll bis zur nächsten Konventssitzung am 27. Mai vollzogen worden sein.
Angenommen: 14
Enthalten: 1
Abgelehnt: 0
Der Studierendenrat wird beauftragt, eine Untersuchung zu den verschwunden Snacks des Hochschulkinos durchzuführen. Die Studierendenvertretung behält sich vor, unter angebrachten Umständen rechtliche Schritte einzuleiten.
-> Über den Antrag wurde nicht entschieden (keine Abstimmung)
Der Studentische Konvent begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.03.2025 zur Einrichtung einer städtischen Wohnungsbörse sowie des Projekts „Wohnen für Hilfe“ in Ingolstadt.
Besonders betont wird die hohe Relevanz des Projekts „Wohnen für Hilfe“ für Studierende:
Der Studentische Konvent sagt seine aktive Mitwirkung bei der Umsetzung von „Wohnen für Hilfe“ zu, insbesondere durch
Der Studierendenrat wird beauftragt, diese Beschlussfassung in einem Schreiben an den Oberbürgermeister, den Studentischen Konvent der KU sowie der Stadtratsfraktion der SPD zu übermitteln.
Angenommen: 14
Enthalten: 2
Abgelehnt: 0
An:
Die Hochschulleitung der Technischen Hochschule Ingolstadt
Herrn Oberbürgermeister Michael Kern
Die Stadtratsfraktionen der Stadt Ingolstadt
Den Bezirksausschuss Mitte der Stadt Ingolstadt
Betreff:
Förderung eines Begegnungsraumes in der Ingolstädter Innenstadt*
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Studierenden der Technischen Hochschule Ingolstadt möchten wir Ihnen ein bedeutendes Anliegen vorstellen: die Schaffung eines Begegnungsraums im Zentrum von Ingolstadt, der sowohl Studierenden als auch der gesamten Stadtbevölkerung als Ort des Austauschs und der kulturellen Bereicherung dient.
Ein solches Konzept wurde bereits erfolgreich an anderen Universitäten umgesetzt, wie zum Beispiel durch die „Theke“ an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, ein zentraler Treffpunkt für Studierende, der gleichzeitig eine enge Verbindung zur lokalen Gemeinschaft pflegt. Der dortige Begegnungsraum hat sich über die Jahre zu einem kulturellen Zentrum entwickelt, in dem Studierende aus verschiedenen Disziplinen sowie Bewohner der Stadt zusammenkommen, um sich auszutauschen, zu entspannen und gemeinsam an Veranstaltungen teilzunehmen. Wir streben an, ein ähnliches Konzept in Ingolstadt zu realisieren.
Unser Ziel soll es sein, einen Raum zu schaffen, der nicht nur Studierenden einen Ort der Entspannung und des Austauschs bietet, sondern auch die Möglichkeit eröffnet, dass Menschen aller Generationen – sowohl junge als auch ältere Bürgerinnen und Bürger – zusammenkommen. Ein solcher Begegnungsraum kann ein Zentrum des Dialogs und der gegenseitigen Bereicherung sein, das durch regelmäßige Veranstaltungen wie kulturelle Angebote, Workshops und gesellige Zusammenkünfte das Miteinander fördert und das Gemeinschaftsgefühl in Ingolstadt stärkt.
Leider gibt es derzeit keine geeigneten Räumlichkeiten in der Ingolstädter Innenstadt, die dieses Konzept umsetzen können. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Gebäude oder einer Räumlichkeit, die als dauerhafter Treffpunkt für Studierende sowie die gesamte städtische Bevölkerung dienen kann.
Wir sind überzeugt, dass ein solcher Raum nicht nur das studentische Leben bereichern, sondern auch ein kultureller Knotenpunkt für die Stadt Ingolstadt werden kann. Ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit mit den relevanten politischen Institutionen sind für die Umsetzung dieses Projekts von großer Bedeutung.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung, um dieses Anliegen weiter zu konkretisieren und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Studierendenrat der Technischen Hochschule Ingolstadt
i.A. des Studentische Konvent der Technischen Hochschule
-> Über den Antrag wurde nicht entschieden (keine Abstimmung nur Diskussion und Information)
Der Studentische Konvent richtet beim In Campus Festival 2025 an beiden Tagen (Freitag und Samstag) einen Informationsstand aus und verwendet dasselbe Standkonzept auch für das Taktraumfestival 2025. Der Arbeitskreis Events wird beauftragt, ein detailliertes Konzept bis 18. Mai sowie einen Schichtplan bis zu den jeweiligen Events vorzulegen. Der Arbeitskreis soll sich mit Students’ Life für das In Campus Festival 2025 austauschen sowie der Marketingabteilung der Hochschule entsprechend für das Taktraumfestival
Angenommen: 14
Enthalten: 1
Abgelehnt: 0
Während den Hochschulwahlen soll ein Informationsstand in der Aula der THI an den Standorten Ingolstadt und Neuburg eingerichtet werden, um über die Hochschulwahlen zu informieren und die studentische Beteiligung an der Gremienwahl zu stärken. Als kleines Dankeschön für die Teilnahme an der Wahl und zur Förderung der Aufenthaltsqualität am Stand sollen Freigetränke, wie Paulaner Helle sowie nicht-alkoholische Getränke, an Wähler*innen ausgegeben werden. Für die Nicht-Alkoholischen Getränke prüfen wir den Einsatz von Pfand. Für die Durchführung des Informationsstandes inklusive der Bereitstellung von Getränken, Material und Werbemitteln werden 200 € aus dem Budget des Studentischen Konvents freigegeben.
Angenommen: 15
Enthalten: 0
Abgelehnt: 0