Der BayStuRa setzt sich zusammen aus den Studierendenvertretungen der Hochschulen in Bayern und dient dem landesweiten hochschulartübergreifenden Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenvertretungen. Diese Aufgaben sind die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschulen, fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben, die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden der Hochschulen, die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden. Der BayStuRa tritt im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben für eine offene und pluralistische Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Hetze gegen Menschen, insbesondere gegen jede Art von Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, gegen die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer sexuellen Neigung oder Identität, ein. Der BayStuRa setzt sich im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben auch für eine Vernetzung der Studierendenvertretungen untereinander und mit den Zusammenschlüssen der Studierendenvertretungen anderer Länder ein.
Die Studierendenvertretungen der staatlichen Hochschulen in Bayern sind Mitglieder des BayStuRa. Nichtstaatliche Hochschulen wie zum Beispiel die THI können Vertreterinnen und Vertreter in den BayStuRa entsenden und deren Studierendenvertretungen werden mit der Entsendung Mitglied im BayStuRa; die Mitgliedschaft endet, sobald die Entsendung beendet wird.
Für das Amtsjahr 2024/25 sind folgende Studierendenvertreter*innen der THI entsendet: